INSEKTEN – neuartige Lebensmittel


In der Europäischen Union wurden in den letzten Jahren Insekten* in verschiedenen Verarbeitungsformen als neuartige Lebensmittel zugelassen, somit auch als Zutat in Lebensmittelprodukten: 2021 Mehlkäfer und Wanderheuschrecke, 2022 Hausgrille, 2023 Getreideschimmelkäfer/Buffalowurm.

Dies führte bei manchen Verbrauchern zur Verunsicherung hinsichtlich des Einsatzes solcher Lebensmittel in der Gemeinschaftsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen.

Wir stehen für Klarheit und versichern:

MenüPartner setzt KEINE dieser Insekten oder insektenhaltigen Lebensmittel ein und beabsichtigt dies auch nicht.

Den Einsatz solcher Lebensmittel können wir über unsere Rezepturen und die eingesetzten Produkte ausschließen (Stand Januar 2023).

* Mehlkäfer (Tenebrio molitor), Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), Hausgrille (Acheta domesticus), Buffalowurm bzw. Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus)


       Wissenswert

  • Sind sogenannte Speise-Insekten in verpackten Lebensmitteln enthalten, müssen diese in der Zutatenliste klar und verständlich aufgeführt sein mit Nennung des lateinischen sowie des deutschen Namens (z. B. „Acheta domesticus/Hausgrille, Heimchen“
  • Aktuell sind bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Zulassungen für weitere Insekten/-produkte beantragt.
  • Insekten gelten dank ihres hohen Proteingehalts als nahrhaft und zählen in vielen Ländern zu den gewöhnlichen Lebensmitteln.

weitere Themen:

null

SAISONAL UND REGIONAL –
eine Frage der Definition

Wir setzen bevorzugt saisonale und regionale Lebensmittel ein,
soweit dies möglich, sinnvoll und vertretbar ist. Für uns heißt das,
Gemüse, Obst etc. …

null

FRISCHE –
was heißt das eigentlich?

Unter Frische kann man vieles verstehen. Beispielsweise frische
Rohware aus der Region wie Möhren mit Grün vom Markt oder
Erbsen in der Schote aus …

Menüpartner
btnimage